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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von STEINGRUBER - Mobiler Hundetrainer - Fassung vom 01.09.2021

1.Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von STEINGRUBER – Mobiler Hundetrainer  gelten für sämtliche, vertragliche Vereinbarungen der Durchführung von Trainingseinheiten mit STEINGRUBER – Mobiler Hundetrainer. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich und mit ausdrücklicher Genehmigung durch STEINGRUBER – Mobiler Hundetrainer erfolgen.

2. Anmeldung

Es wird kostenfrei eine Einführungsveranstaltung gemäß den geltenden Veranstaltungsplänen angeboten und durchgeführt. Hiernach erfolgt auf Wunsch des Auftraggebers eine verbindliche schriftliche Anmeldung durch Ausfüllen sämtlicher maßgeblicher, durch STEINGRUBER – Mobiler Hundetrainer vorgegebenen Formulare und Unterlagen. Der Auftraggeber versichert mit seiner Unterschrift die Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben. Mit Unterzeichnung der Trainingsvereinbarung wird die gesamte Kursgebühr fällig. Der Auftraggeber hat auch die Möglichkeit sämtliche Dienstleistungen von STEINGRUBER – Mobiler Hundetrainer telefonisch, mittels SMS, E-Mail oder über soziale Medien in Auftrag zu geben. Nach Erhalt aller relevanten Angaben, werden diese und der vereinbarte Termin von STEINGRUBER – Mobiler Hundetrainer bestätigt. Die Höhe der Kosten ergibt sich aus der Preisliste in der jeweils vorliegenden geltenden Form.

3. Zahlungsverkehr

Der Zahlungsverkehr erfolgt ausschließlich in bar oder per Überweisung auf das geltende Konto von STEINGRUBER – Mobiler Hundetrainer.

Grundsätzlich erfolgt keine Rückerstattungen der Kursgebühr auch nicht bei Nichtantritt der Trainingseinheit.

Ausnahmen:

  • Der Hund erkrankt oder verstirbt während der Vertragslaufzeit
  • Bei Wohnortwechsel des Kunden, wenn die Entfernung zum Kursort unzumutbar ist
  • Die Trainingseinheit und/oder Trainingsort wird seitens von STEINGRUBER – Mobiler Hundetrainer abgesagt und/oder zeitlich verschoben, so das eine Kursteilnahme seitens des Auftraggebers unzumutbar ist.
  • Das Vertragsverhältnis wird von STEINGRUBER – Mobiler Hundetrainer aufgekündigt.
  • Der Vertrag bzw. der Termin wird im beidseitigen Einvernehmen zwischen Auftraggeber und STEINGRUBER – Mobiler Hundetrainer storniert.

Liegt eine der Ausnahmen vor, ist STEINGRUBER – Mobiler Hundetrainer bzw. der Auftraggeber hierüber schriftlich oder telefonisch in Kenntnis zu setzen. Es erfolgt eine Abrechnung über die wahrgenommenen Kursleistungen und Trainingszeiten bzw. eine Rückerstattung des sich hieraus ergebenen Guthabens des Auftraggebers.

3.1. Stornierung

Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit schriftlich oder telefonisch seinen Antrag an STEINGRUBER – Mobiler Hundetrainer zu stornieren.

Einzelstunden müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Trifft dies nicht zu, müssen die vereinbarten Stunden zu 100% bezahlt werden.

Eine Terminverschiebung von Seiten des Auftraggebers entbindet nicht von den anfallenden Stornierungsgebühren.

3.2. Zahlungsverzögerungen

Bei nicht fristgerechten Zahlungseingängen nach Rechnungserhalt wird der Auftraggeber von STEINGRUBER – Mobiler Hundetrainer einmalig kostenlos gemahnt. Weitere Mahnungen werden mit einer Mahngebühr in Höhe von 10% der zu entrichtenden Zahlungssumme, berechnet. Nicht einzutreibende Zahlungsausstände werden von STEINGRUBER – Mobiler Hundetrainer durch dessen Rechtvertretung in Auftrag zur Eintreibung gegeben. Eventuell anfallende Mehrkosten sind vom Schuldner/Auftraggeber zu entrichten.

4. Kursdauer, Inhalte und Erfolg

Der Kursbeginn und Kursdauer ist den geltenden Veranstaltungsplänen zu entnehmen und/oder werden persönlich zwischen dem Auftraggeber und STEINGRUBER – Mobiler Hundetrainer vereinbart. STEINGRUBER – Mobiler Hundetrainer hat nach eigenen Erfahrungen die Kursdauer und die darin enthaltenen Trainingseinheiten und Trainingsinhalte konzipiert. Es obliegt dem Auftraggeber die Trainingseinheiten wahrzunehmen und in Absprache mit STEINGRUBER – Mobiler Hundetrainer zu gestalten. Die entsprechenden Inhalte und Ziele werden zwischen STEINGRUBER – Mobiler Hundetrainer und dem Auftraggeber definiert.

5. Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber tritt für sämtliche durch ihn selbst oder den Hund verursachten Schäden vollumfänglich ein, gleich welcher Art, Höhe und Ursache. Der Auftraggeber stellt mit der Unterzeichnung der schriftlichen Anmeldung, STEINGRUBER – Mobiler Hundetrainer von Schadensersatzansprüchen Dritter, resultierend aus dem Verhalten von Hund und Auftraggeber während, vor und nach den Trainingseinheiten, frei.

6. Haftpflichtversicherung

Der Auftraggeber legt für den kursteilnehmenden Hund bei Unterzeichnung der schriftlichen Vereinbarung die Kopie einer gültigen Hundehaftpflichtversicherung vor.

7. Haftung von STEINGRUBER – Mobiler Hundetrainer

STEINGRUBER – Mobiler Hundetrainer haftet für Sachschäden am Hund, die durch vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von STEINGRUBER – Mobiler Hundetrainer nachweislich verursacht wurden. Für alle hiervon abweichenden Sach- und Personenschäden ist eine Haftung von STEINGRUBER – Mobiler Hundetrainer ausgeschlossen.

Die Teilnahme an den Trainingseinheiten durch den Auftraggeber und dessen Hund geschieht auf eigene Gefahr und Risiko des Auftraggebers. Dies gilt auch und insbesondere für dessen Familienangehörigen und/oder Freunde. Für deren Schadens- und Gefahrenfreiheit haftet ausschließlich der Auftraggeber. Außerhalb der Trainingsplätze scheidet eine Haftung von STEINGRUBER – Mobiler Hundetrainer für alle Schäden vollumfänglich aus.

8. Impfschutz

Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung der schriftlichen Anmeldung, dass der teilnehmende Hund gegen die einschlägigen Hundeerkrankungen geimpft und frei von diesen Krankheiten ist.

9. Leinenzwang / Maulkorbzwang

Auf den Trainingsplätzen von STEINGRUBER – Mobiler Hundetrainer herrscht generell Leinenzwang. Bei Verstoß hiergegen behält sich STEINGRUBER – Mobiler Hundetrainer den Ausschluss des Hundes von der jeweiligen Trainingseinheit vor.

10. Ausschluss von Hund und Auftraggeber

Bei Verstoß gegen den Leinenzwang, bei Verstoß gegen das generelle Drogen- und Alkoholverbot für den Auftraggeber während der Trainingseinheit, bei Verstoß gegen einen verhängten Maulkorbzwang, bei unzumutbaren, störenden Aggressionsverhalten des Hundes und in Fällen von Tierquälerei sowie sämtlichen Verstößen gegen das Gebot des Tierschutzes ist STEINGRUBER – Mobiler Hundetrainer berechtigt, Hund und Auftraggeber vom gesamten Kurs für die gesamte Dauer auszuschließen. Eine Wiederaufnahme steht im Ermessen von STEINGRUBER – Mobiler Hundetrainer. Eine Rückerstattung von Kursgebühren erfolgt in diesen Fällen nicht.

11. Ton- und Bildmitschnitte

STEINGRUBER – Mobiler Hundetrainer behält sich vor, Ton-, Bildmitschnitte von Trainingseinheiten anzufertigen und zu veröffentlichen. Diese Aufnahmen sind Eigentum von STEINGRUBER – Mobiler Hundetrainer und dürfen zu analytischen Zwecken und zu Werbezwecken genutzt werden.

Wenn nicht anders vereinbart, ist es dem Kunden und dessen Begleiter/n sowie Dritter, untersagt Ton-, Bildmitschnitte gleich welcher Art zu fertigen, diese Dritten zur Verfügung zu stellen und/oder zu veröffentlichen, gleich über welches Medium. Bei Zuwiderhandlung macht sich der Auftraggeber, auch für andere, schadensersatzpflichtig.

12. Urheberrecht

Sämtliche Unterlagen von STEINGRUBER – Mobiler Hundetrainer, die dem Kunden im Rahmen des Trainings ausgehändigt werden, unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Der Kunde darf sie nur für private Zwecke nutzen. Die Vervielfältigung, Verbreitung, der Verleih oder die Vermietung sind hiermit ausdrücklich untersagt.

Gerichtsstand ist Braunau am Inn/OÖ in Österreich.